Club

Der Tennisclub Balterswil-Bichelsee wurde 1993 gegründet und wird durch die jährliche Mitgliederversammlung und den Vorstand geführt. Die Regeln zur Mitgliedschaft und der gemeinsame Umgang wird in den Statuten, dem Platzreglement und dem Tarifreglement festgehalten.

Präsident: Samuel Obrecht Ι s.obrecht@tcb-b.ch

Finanzen: Roger Baumberger Ι r.baumberger@tcb-b.ch

Spielleiter: Mario Häni Ι m.haeni@tcb-b.ch

Junioren: Sévérine Münger Ι s.muenger@tcb-b.ch

Aktuar: Yves Münger Ι y.muenger@tcb-b.ch

Beisitz: Tobias Koller Ι t.koller@tcb-b.ch

Statuten

1. Name, Sitz, Zweck

Art. 1
Unter dem Namen TC Balterswil-Bichelsee besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB in Balterswil.

Art. 2
Der TC Balterswil-Bichelsee bezweckt Ausübung und Förderung des Tennissports.

Art. 3
Der TC Balterswil-Bichelsee ist Mitglied des Schweiz. Tennisverbandes und des kant. Thurgauischen Tennisverbandes; er anerkennt deren Statuten und Reglemente (Die Mitgliedschaften werden nach der Gründungsversammlung des TC Balterswil-Bichelsee beantragt).

Art. 4
Die Baurechtsvertragsbestimmungen der Oberstufenschulgemeinde Lützelmurg und der Wasserversorgung Balterswil-Loh mit dem TC Balterswil-Bichelsee gelten als integrierende Bestandteile der Statuten.

2. Mitgliedschaft

A. Arten der Mitgliedschaft

Art. 6
Der TC Balterswil-Bichelsee umfasst folgende Mitgliederkategorien:
– Aktivmitgliedschaft
– Junioren
– Schüler
– Passivmitglieder

Art. 7
Aktivmitglieder sind Mitglieder männlichen oder weiblichen Geschlechts, die das 19. Altersjahr erreichen (Jahrgang).

Art. 8a
Junioren sind Jugendliche bis zum Ende des 18. Altersjahres (Jahrgang).

Art. 8b
Schüler sind Jugendliche von Erreichung des 7. Altersjahres (Jahrgang) an, bis zum Ende des 15. Altersjahres (Jahrgang).

Art. 9
Passivmitglieder sind Freunde und Gönner des Tennisclubs Balterswil-Bichelsee, die diesen durch regelmässige Beiträge finanziell unterstützen.

B. Erwerb der Mitgliedschaft

Art. 10
Aufnahmegesuche und Wechsel der Mitgliedschaftsart haben schriftlich an den Vorstand zu erfolgen. Über  die Aufnahme neuer Mitglieder entscheidet der Vorstand, unter Berücksichtigung, dass
a)     Personen aus Balterswil und Bichelsee bevorzugt werden.
b)     Die Limitierung nach Spielmöglichkeit ausgerichtet wird.
Der Aufnahmebeschluss ist dem Gesuchsteller unter Beilagen der Statuten mitzuteilen.

Art. 11
Wer in den TC Balterswil-Bichelsee eintritt, unterzieht sich dessen Statuten und Reglementen.

C. Rechte und Pflichten

Art. 12
Aktivmitglieder, Junioren und Schüler sind im Rahmen der Reglemente berechtigt, die Vereinsanlage zu benutzen.

Art. 13
Alle Mitglieder sind an der Generalversammlung teilnahmeberechtigt. Nur Aktivmitglieder sind stimmberechtigt.

Art. 14
Passivmitglieder sind auf der Vereinsanlage des TC Balterswil-Bichelsee willkommen, sie sind jedoch nicht spielberechtigt.

Art. 15
In den Vorstand können nur Aktivmitglieder gewählt werden.

Art. 16
Die Mitglieder sind verpflichtet, die jeweiligen, von der Generalversammlung festgelegten, finanziellen Leistungen, im Rahmen des Tarif- und Platzreglementes zu erbringen. Die Eintrittsgebühr ist nur von Aktivmitgliedern zu entrichten. Junioren, die zu Aktivmitgliedern übertreten, haben ebenfalls die Eintrittsgebühr zu entrichten.

Art. 17
Die Haftung der Mitglieder für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen.

D. Beendigung der Mitgliedschaft

Art. 18
Der Austritt aus dem Verein kann unter Einhaltung einer 3 monatigen Frist, nur auf Ende eines Kalenderjahres erklärt werden, und zwar mit schriftlicher Mitteilung an den Vorstand. Austretende Mitglieder haben keinen Anspruch auf Vereinsvermögen. Junioren können nach Erreichung der Altersgrenze gemäss Art. 8a, 10 und 11 in die Aktivmitgliedschaft aufgenommen werden.

Art. 19
Mitglieder, die den Statuten, Beschlüssen oder den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, die dem Ansehen des Vereins oder des Tennissports ganz allgemein Schaden zufügen, können auf Antrag des Vorstandes oder auf Antrag von mindestens einem Fünftel der Aktivmitglieder ausgeschlossen werden. Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem TC Balterswil-Bichelsee nicht nachkommen, können durch den  Vorstand ausgeschlossen werden. Ausgeschlossene Mitglieder können einen erneuten Aufnahmeantrag nur an   die Generalversammlung richten.

3. Organisation

Art. 20
Organe des Vereins sind:
– die Generalversammlung
– der Vorstand
– die Rechungsrevisoren

A. Die Generalversammlung

Art. 21
Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich bis spätestens Ende Mai statt. Die Einladung mit Traktandenliste muss den Mitgliedern mindestens 14 Tage im voraus zugestellt werden.

Art. 22
Ausserordentliche Generalversammlungen werden  durch den Vorstand, die Rechnungsrevisoren oder auf schriftliches Begehren von mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder einberufen. Einladungen und Traktandenliste für ausserordentliche Generalversammlungen sind den Mitgliedern ebenfalls 14 Tage im voraus zuzustellen.

Art. 23
Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr.

Art. 24
In die Kompetenz der Generalversammlung fallen:
a) Genehmigung der Protokolle
b) Annahme der Jahresberichte und Jahresrechnung
c) Genehmigung des Budgets
d) Beschlussfassung über Darlehensfragen
e) Revision der Statuten
f)  Festlegung der Revision der Tarif-&Platzreglemente
g) Festlegung der Ausgabenkompetenzen des Vorstandes
h) Wahl des Präsidenten und der Vorstandsmitglieder sowie der Rechungs-revisoren
i)  Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder und des Vorstandes
k) Beschlussfassung  über die Auflösung oder Fusion des Vereins

Art. 25
Anträge der Mitglieder an die Generalversammlung müssen dem Vorstand mindestens 30 Tage vor der Generalversammlung schriftlich mitgeteilt werden.

Art. 26
Die Beschlüsse und Wahlen an der Generalversammlung werden mit dem absoluten Mehr  der abgegebenen Stimmen gefasst, es sei denn, die Statuten schreiben ausdrücklich ein Bestimmtes Quorum vor. Abstimmungen erfolgen offen, es sei denn, die Generalversammlung bestimmt die Durchführung einer geheimen Abstimmung.

Art. 27
Auf Antrag  des Vorstandes oder einem Fünftel  aller Aktivmitglieder, kann die Generalversammlung  Änderungen der Statuten beschliessen.

B. Der Vorstand

Art. 28
Der Vorstand ist das ausführende Organ des Vereins. Er vertritt den Verein nach aussen. Der Vorstand beschliesst über sämtliche Geschäfte, soweit sie nicht in die Kompetenz der Generalversammlung fallen.

Art. 29
Der Vorstand wird für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt und besteht aus mindestens fünf, höchstens aber neun Mitgliedern (inkl. Präsident). Ausser dem Präsidenten konstituiert sich der Vorstand selber. Der Vorstand ist berechtigt, weitere Funktionäre ohne Stimmrecht beizuziehen.

Art. 30
Für den TC Balterswil-Bichelsee zeichnen rechtsverbindlich der Präsident zusammen mit dem Aktuar oder dem Kassier.

Art. 31
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit dem absoluten Mehr der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Vorsitzende den Stichentscheid.

C. Rechnungsrevisoren

Art. 32
Die Generalversammlung wählt aus den Mitgliedern zwei Rechnungsrevisoren. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsrevisoren dürfen dem Vorstand nicht angehören.

Art. 33
Die Rechnungsrevisoren haben die Rechnung des TC Balterswil-Bichelsee, die Bücher und Belege zu prüfen und an der GV hierauf schriftlich Bericht und Antrag bezüglich der Abnahme der Rechnung zu stellen.

4. Auflösung oder Fusion des Vereins

Art. 34
Die Auflösung des Vereins oder die Fusion ist nur anlässlich einer speziell zu diesem Zweck einberufene Generalversammlung möglich. Der Antrag zu einer solchen Generalversammlung ist vom Vorstand oder ¾  der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins zu stellen. An der Generalversammlung selbst entscheidet das ¾ Mehr der anwesenden Stimmberechtigten über Auflösung oder Fusion.

Art. 35
Über  die Verwendung des verbleibenden Vermögens nach Auflösung des TC Balterswil-Bichelsee entscheidet die auflösende Generalversammlung.

Platzreglement 2014 – Genehmigt durch die GV 2014

1. Spielberechtigung

1.1          Spielberechtigung

Spielberechtigt sind alle Aktivmitglieder, Schnuppermitglieder, Junioren und Schüler, welche Mitgliederbeiträge bezahlen oder in Form von Dauerkarten resp. Spielberechtigungsausweis und Sponsoring spielberechtigt sind.

Ausgewiesene Tennislehrer sind mit Zustimmung des Vorstandes zugelassen.

1.2          Zeitbeschränkung

Unter Zeitbeschränkungen wird eine Einschränkung während der Spielzeiten in der Benützung der Tennisanlage verstanden. Währen dieser Zeiten darf die Anlage nicht benützt werden.

Aktive: Keine Beschränkung

Junioren 16-18: Keine Beschränkung

Schüler 7-15: Jeden Tag von 17.00 – 22.00 Uhr

Tennislehrer: Keine Beschränkung

1.3          Gastspieler

Jedes Aktivmitglied hat die Möglichkeit, einmal pro Monat einen Gast gegen eine Gebühr von 10.— Fr. einzuladen.

Schnuppermitglieder, Junioren und Schüler haben keine Gelegenheit, Gäste zum Spiel mitzubringen.

Mitglieder von Mannschaften für den Interclub und Junioreninterclub, welche nicht Mitglieder des TCBB sind, gelten nicht als Gastspieler. Sie müssen keine Platzgebühren entrichten.

Für Tennistrainer besteht keine Möglichkeit Gastspieler einzuladen.

2. Platzbelegung

2.1         Spielzeiten

Die Spielzeiten sind von 7.00 Uhr bis 22.00 Uhr festgelegt. Ausnahmen bei Turnieren.

2.2         Zeitraster

Das Zeitraster für die Platzbelegung und Reservation beträgt eine Stunde.

2.3          Reservation

Der Verein organisiert und unterhält eine Onlineplattform für ein Internetreservationssystem. Platzreservationen können mittels Eintragung im Internetreservationsportal vorgenommen werden. Spieler die nicht reserviert haben, können in der Reihenfolge des Eintreffens auf den freien Plätzen spielen. Vorbehalten bleiben die Zeitbeschränkungen gemäss Ziffer  1.2.
Damit die Plätze Abends optimal genutzt werden können und möglichst viele Spieler einen Platz finden sind Reservationen von 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr nicht erlaubt. Bitte startet eure Reservation um 18:00 Uhr oder 20:00 Uhr. Reservationen die nicht den Regeln entsprechen können vom System angepasst werden.

2.4         Ausübung der Reservation

2.4.1      Einzelreservation

Jedes Mitglied erhält Zugangsdaten zum Internetreservationsportal in Form eines Benutzernamens und eines Passwortes.

Es kann nur eine Reservation pro Mitglied vorgenommen werden. Erst nach Beendigung dieses Spieles kann neu reserviert werden. Gastspieler können nicht reservieren.

2.4.2      Trainingsreservation

Trainings für Junioren und Schüler werden durch den Spielleiter oder den Juniorenobmann im Internetreservationsportal eingetragen.

Für Trainingslektionen sind die Stunden durch jedes Mitglied selbst zu reservieren. Der Tennislehrer erhält keine Freigabe um weitere Trainingslektionen zu Reservieren.

2.4.3      Turnier- und Interclubreservation

Vom Club ausgeschriebene Turniere oder Veranstaltungen, bei welchen die Tennisplätze durch offizielle Turniere von Thurgau Tennis oder Swisstennis besetzt sind, können durch den Spielleiter im Internetreservationsportal reserviert werden.

Spiele für Interclub und Junioreninterclub werden durch die jeweiligen Verantwortlichen oder den Captain im Internetreservationsportal reserviert. Dafür erhalten Sie separate Zugangsdaten mit den entsprechenden Berechtigungen.

2.5         Verfall der Reservation

Wird der Platz durch die reservierenden nicht 10 Minuten nach Spielbeginn betreten, verfällt die Reservation. Danach kommt Punkt 2.3 zur Anwendung.

2.6         Prioritäten

1. Turniere und Interclubpartien (alle vom Club ausgeschriebenen Anlässe)

2. Training (für Aktive, Junioren und Clubmannschaften)

3. Forderungsspiele und sonstige Reservationen

Platzbelegung durch Turniere und Training werden vom Spielleiter im Clubhaus angeschlagen und auf dem Internetreservationsportal eingetragen.

3. Turniere

3.1         Mannschaftsturniere (Interclub, Freundschaftsturniere usw.)

Die Auswahl der Mannschaften wird durch den Spielleiter und die Mannschaftskapitäne festgelegt.

3.2         Freie Turniere (z.B. Thurgauer Meisterschaften)

Turniere können von jedem Clubmitglied (Aktive, Junioren und Senioren) nach freier Wahl besucht werden, sofern keine Einschränkungen vom Verband vorgeschrieben sind.

3.3         Clubturnier

Das Clubturnier wird jedes Jahr gegen Ende der Saison in mindestens folgenden Kategorien durchgeführt:

– Aktivmitglieder:               – Damen- und Herren-Einzel

– Junioren:                          – Einzel

3.4         Einschränkungen für Turniere

Während den Schultagen darf auf den Tennisplätzen kein Turnier durchgeführt werden.

4. Bälle

4.1         Ballgebrauch

Jeder Spieler hat für sein Spiel die Bälle selber mitzubringen.

4.2         Bälle für Turniere

Bälle für das Clubturnier, werden vom Spielleiter organisiert und übernimmt der Verein.

Die Interclubmannschaften organisieren die Bälle auf eigene Kosten.

Bälle für den Junioreninterclub werden durch die, den Verantwortlichen des Junioreninterclubs oder der Mannschaften selber organisiert

4.3         Trainingsbälle

Die Trainingsbälle werden durch den Verein organisiert. Bälle für den Tennislehrer werden durch die Spieler oder vom Tennislehrer selbst organisiert.

5. Allgemeine Benützungsvorschriften:

5.1         Schuhwerk

Die Spielfelder dürfen nur mit Tennisschuhen benützt werden (keine Stollen, keine Lauf- oder Joggingschuhe).

5.2         Witterung

Bei nassen, weichen Plätzen darf nicht gespielt werden.

Bei trockenem Belag muss der Platz vor Spielbeginn berieselt werden.

5.3        Wischen

Nach dem Spiel ist der Platz stets zu wischen.

5.4         Kinder

Kinder dürfen sich nicht unbeaufsichtigt auf den Tennisplätzen aufhalten.

5.5         Hunde

Hunde sind auf der Anlage stets an der Leine zu führen.

5.6         Verlassen der Anlage

Jeder Spieler, der die Anlage verlässt, hat sich zu vergewissern, dass das Clubhaus abgeschlossen, das Wasser abgestellt und die Beleuchtung ausgeschaltet ist.

6. Dauer der Spielsaison/Unterhalt/Schlüssel

6.1         Dauer der Saison

Die Dauer der Spielsaison ist von ca. Mitte April bis Mitte Oktober vorgesehen. Die jährliche Bereitstellung und Schliessung der Anlage erfolgt teilweise durch die Clubmitglieder.

6.2         Mitwirkung der Mitglieder

Jedes Mitglied kann zur Mitwirkung verpflichtet werden. Die entsprechenden Aufgebote erlässt der Vorstand zusammen mit dem Platzwart. Die anfallenden Arbeiten wie regelmässiges Spritzen der Plätze, Beseitigung von Laub und Unkraut, Rasenmähen, Wasserrinne reinigen etc., werden vom Platzwart ausgeführt oder an die Mitglieder delegiert.

6.3         Schlüssel

Aktiv- Schnupper- und Juniorenmitglieder erhalten gegen Bezahlung einer Depotgebühr von Fr. 20.- einen Schlüssel zur Anlage. Bei Austritt aus dem Club wird die Depotgebühr gegen Schlüsselrückgabe zurückerstattet. Schlüsselverluste sind dem Präsidenten unverzüglich anzuzeigen. Bei Schlüsselverlust verfällt die Depotgebühr.

6.4         Schüler erhalten keinen Platzschlüssel.

7. Platzbeleuchtung

7.1         Beleuchtung

Die SpielerInnen sind gebeten, nur die erforderlichen Lampen einzuschalten. Auf den Plätzen darf bis 22 Uhr gespielt werden (Ausnahmen nur für Turniere gestattet). Das Licht darf nur gelöscht werden, wenn anschliessend keine Spieler mehr den Platz benützen. Die gelöschten Lampen müssen mindestens 20 Minuten auskühlen bevor sie wieder angezündet werden dürfen.

8. Haftung

8.1         Persönliche Haftung

Entstehen durch Fahrlässigkeit Schäden an der Clubanlage oder Clubmaterial, haften die schuldigen Mitglieder persönlich.

8.2         Versicherung

Für Unfälle und Schadenereignisse jeder Art auf der Tennisanlage lehnt der Club jede Haftung ab, vorbehältlich der gesetzlichen Bestimmungen. Jedes Mitglied versichert sich selbst gegen Unfall und Haftung.

9. Parkplätze und Zufahrtsstrasse

9.1         Parkplätze

Personenwagen sind auf den Parkplätzen des Schulzentrums abzustellen. Das Parkieren entlang der Itaslerstrasse ist verboten.

10. Allgemeines

10.1       Streitfragen

In Streitfragen oder bei Unklarheiten ist der Vorstand des TC Balterswil-Bichelsee zuständig. Der Vorstand ist berechtigt, jederzeit Ergänzungen bzw. Änderungen dieser Spielordnung vorzunehmen.

Dieses Reglement tritt ab der Saison 2014 in Kraft.

Jahresbeiträge Aktive

Einzelperson: Fr. 360.00 / Jahr

Paare: Fr. 630.00 / Jahr pro Paar*

* Paare = Im gleichen Haushalt lebend

Ab August reduziert sich der Mitgliederbeitrag um 50%

Verletzten-Status: Aktiv-Mitglieder (Einzel- und Paarmitglieder), die mit einem Arztzeugnis nachweisen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen mindestens drei Monate während der Saison nicht Tennis spielen können, dürfen eine Reduktion des Jahresbeitrages geltend machen. Der reduzierte Jahresbeitrag im Verletzten-Status beträgt für ein Aktiv-Mitglied 200 Franken. Mitglieder im Verletzten-Status sind nicht spielberechtigt. Der Verletzten-Status kann während einer Saison nach Bedarf wieder aufgehoben werden. Dabei muss die Vergünstigung anteilsmässig gemäss der verbleibenden Anzahl Tage der Saison an den TC Balterswil-Bichelsee zurückgezahlt werden. Als massgebende Referenzperiode für die Saison gilt dabei der Zeitraum 1.5. – 31.10. Mitglieder, welche trotz Verletzten-Status die Anlage benützen, schaden dem Verein, was gemäss Statuten bis zum Vereinsausschluss führen kann.

Junioren

Jahresbeitrag: Fr. 180.00 / Jahr

Schüler

Jahresbeitrag:  Fr. 50.00 / Jahr

Dauerkarten (DK)

Es können ab dem 1. April 2011 keine Dauerkarten mehr gekauft werden.

Für bestehende Dauerkarten gilt neu ab dem 1. April 2011 folgende Regelung.

Übertragbarkeit:

  1. Der TC Balterswil-Bichelsee hat die Möglichkeit, Dauerkarten zurück zu kaufen.
  2. Für Gründungsmitglieder, Erstbesitzer, und Inhaber, welche vor dem 1. Januar 2011 eine Dauerkarte erworben haben, besteht nach wie vor die Möglichkeit die Dauerkarte an Mitglieder des TCBB zu verkaufen.
  3. Beim Verkauf der Dauerkarte wird der Name «Dauerkarte» in «Spielberechtigungsausweis» umgewandelt.
  4. Dieser Ausweis kann nicht mehr weiter verkauft werden und ist nicht mehr übertragbar.
  5. Beim Verkauf einer Dauerkarte muss der Vorstand informiert werden.
  6. Für DK-Besitzer und neu «Besitzer von Spielberechtigungsausweisen» entstehen keine weiteren Verpflichtungen.
  7. Bei der Fusion sind die Rechte der DK-Besitzer und «Besitzer von  Spielberechtigungsausweisen» zu wahren.

Passivmitglieder

Jahresbeitrag: Fr. 50.00 / Jahr

Schüler

In den Gemeinden Balterswil und Bichelsee wohnhafte Schüler (bis zum 16. Geburtstag plus laufende Saison) haben während zwei schulfreien Nachmittagen in der Woche von montags bis freitags von 13.00 bis 17.30 das Recht, die Anlage unter Berücksichtigung des Platzreglements kostenlos zu benutzen.

Zahlungstermin

Die Jahresbeiträge sind jeweils spätestens bis zum 30. April zu bezahlen. Die Aufforderung zur Einzahlung erfolgt durch den Kassier. Ab August reduziert sich der Mitgliederbeitrag um 50%.

Bei Fragen melde dich bitte direkt bei:

 

Samuel Obrecht

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